Impfaktion bei den Sportlöwen ein voller Erfolg

Mit 49 Anmeldungen war die Nachfrage nach unserem Impfangebot überraschend hoch. Daher wurde der Sportlöwen-Impftag auf zwei Termine ausgedehnt. 20 Mal wurde der Corona-Booster verimpft und 41 Personen haben die aktuelle Grippe-Schutzimpfung erhalten.

Die Idee für den Impftag hatte Geschäftsführer Sören Starke:

“Die Gesundheit unserer Mitglieder ist uns wichtig. Dies umfasst aber nicht nur unser vielfältiges Sportangebot. Eine Impfung hilft, nicht schwer zu erkranken und unseren Mitgliedern, gesund zu bleiben. Beim Impftag hat alles reibungslos funktioniert und es gab so gut wie keine Wartezeiten. Einfacher kann man sich und die Familie nicht impfen. Da die Nachfrage so hoch war, werden wir diesen Service im nächsten Jahr garantiert wieder anbieten.”

Ein großer Dank geht auch an den Apotheker Carsten Quick und Dr. Susan Schürer, die die Impfungen durchgeführt haben.

Es gilt die 3G-Regel

Corona-Tests – Neue Regelung

Die 7-Tage Inzidenz liegt aktuell knapp über der kritischen Marke von 35. Ab nächste Woche gelten deswegen neue Regelungen.

Im Vereinsport gilt dann die 3G-Regel. Wer nicht geimpft ist bzw. im letzten halben Jahr Corona hatte, muss dann zu jedem Training einen gültigen Antigen-Test vorweisen. Diese Tests können wir leider nicht mehr kostenlos im Verein anbieten.

Alle Sportler müssen in der nächsten Woche einen (idealerweise elektronischen) Impf-, Genesenen-Nachweis oder aktuellen Antigen-Test beim Trainer vorlegen.

Sportler ohne Nachweis, können nicht mehr am Sportbetrieb teilnehmen.

Während für die Erwachsenen die 3G-Regel gilt, sind Kinder, die der Testpflicht unterliegen (Schule), von der Testpflicht im Sportverein befreit. Die Test im Verein entfallen daher. Vorschulkinder sind von der Testpflicht befreit.

Dennoch möchten wir noch einmal auf unser allgemeines Hygiene-Konzept verweisen und alle sensibilisieren, bei erhöhter Körpertemperatur und/oder Erkältungssymptomen oder einem positiven Coronavirus-Nachweis nicht zum Training zu kommen. Dies gilt gleichfalls bei positivem Corona-Befund im häuslichen Umfeld oder anderen Kontaktpersonen.