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Informationen zu den Mitgliedsbeiträgen 2. Quartal 2020

Das gesamte öffentliche Leben ist derzeit durch das Corona-Virus extrem eingeschränkt. Auch die Leipziger Sportlöwen sind als Verein unmittelbar von den Folgen des Corona-Virus betroffen. Vom Gesellschaftsministerium wurde die Nutzung aller Sportstätten untersagt.

Die Bewältigung der Situation stellt uns alle vor eine bisher nie dagewesene Herausforderung. Aus diesem Grund benötigen wir Planungssicherheit im aktuellen Haushaltsjahr. Personal- und Betriebskosten fallen auch in der Zeit des eingestellten Sportbetriebes weiter an.

Um für weitere notwendige Investitionen und auch bei Wiederaufnahme des Sportbetriebs eine solide finanzielle Grundlage zu haben, ist eine Rückerstattung oder Aussetzung der Beitragszahlungen nicht möglich.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und Ihre Solidarität gegenüber dem Verein. Wir sind zuversichtlich, dass die Beschränkungen nach dem 20. April wieder gelockert werden und wir den Sportbetrieb hoffentlich bald wieder aufnehmen können.

Wir wünschen allen Mitgliedern viel Kraft und Durchhaltevermögen, sowie trotz der Ausgangsbeschränkungen ein schönes Osterfest.

PS: Rechtlicher Hinweis vom Landessportbund Sachsen (LSB): Der Zweck eines Vereins ist die Förderung des Sports (§2 Satzung). Der Mitgliedsbeitrag ist nicht gekoppelt an die Verpflichtung zur Erbringung konkreter Sportangebote. Es handelt sich bei der Mitgliedschaft in einem Verein um ein Personenrechtsverhältnis, mit dem keine konkreten Einzelleistungen eines Vereins abgegolten werden. Natürlich steht es den Mitgliedern jedoch frei, aus dem Verein nach den regulären satzungsgemäßen Kündigungsfristen auszutreten.

Letztes Update: 3. Juni 2021