Kinder- und Jugendschutzkonzept der Leipziger Sportlöwen
Es ist unser erklärtes Ziel, eine gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen. Darum wollen wir jedwede Gefährdung des Kinder- und Jugendwohls verhindern. Dazu zählen sexualisierte Gewalt, Grenzverletzungen und auch Mobbing. Unser Verein soll als „sicherer Ort“ für jede Altersgruppe gelten.
1. Rechtliche Grundlagen und Orientierung
Der Verein bekennt sich zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gemäß §§ 8a und 72a SGB VIII.
Das Konzept orientiert sich an den Präventionsstandards
- des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB),
- den Leitlinien des Deutschen Judo-Bundes (DJB) sowie
- den Qualitätsstandards des organisierten Sports.
Es ist verbindliche Grundlage für Prävention und Intervention und Bestandteil der Vereinsregularien.
2. Leitbild und Selbstverständnis
Die Leipziger Sportlöwen verstehen sich als moderner Judoverein mit Verantwortung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene von 3 Jahren bis einschließlich U21.
Der Verein schafft einen geschützten und wertschätzenden Entwicklungsraum. Sportliche Förderung und Persönlichkeitsentwicklung stehen gleichrangig nebeneinander.
Die Trainerinnen und Trainer handeln als Vorbilder und orientieren sich an den Werten des Judosports wie Respekt, Fairness und Verantwortung. Diskriminierung und jede Form von Gewalt werden nicht toleriert. Grundlage unseres Handelns ist die Vision der Leipziger Sportlöwen sowie die im Verein gelebten Judowerte.
Die Arbeit im Verein ist von Transparenz geprägt. Trainings- und Vereinsstrukturen werden offen gestaltet und sind für Kinder, Jugendliche und Eltern nachvollziehbar. Zentrale Konzepte und Regelungen werden öffentlich zugänglich gemacht, insbesondere über die Vereinswebseite.
3. Geltungsbereich
Dieses Konzept gilt für alle im Verein tätigen Personen,
- insbesondere Trainerinnen und Trainer,
- Übungsleitende,
- Betreuende sowie
- haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende.
Es umfasst sämtliche Trainings-, Wettkampf- und Vereinsmaßnahmen.
4. Organisationsstruktur und Verantwortlichkeiten
Der Verein benennt zwei Kinderschutzbeauftragte:
- Sören Starke
- Lili-An Jähne
Kontakt: kinderschutz@leipziger-sportlöwen.de
Aufgaben:
- Entgegennahme von Hinweisen und Beschwerden
- Beratung von Mitgliedern
- Dokumentation von Verdachtsfällen
- Abstimmung mit Vorstand und externen Stellen
- Einleitung notwendiger Schutzmaßnahmen
Bei Bedarf erfolgt Zusammenarbeit mit externen Stellen, insbesondere dem Landessportbund Sachsen sowie den zuständigen Behörden.
5. Präventionsmaßnahmen
5.1 Erweitertes Führungszeugnis
Alle Trainerinnen und Trainer legen ein erweitertes Führungszeugnis vor. Dieses wird regelmäßig aktualisiert.
5.2 Ehrenkodex
Alle im Verein tätigen Personen verpflichten sich zur Einhaltung des Ehrenkodex. Dieser ist Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen.
5.3 Schulung und Sensibilisierung
Der Verein sorgt für regelmäßige Sensibilisierung im Bereich Kinder- und Jugendschutz.
6. Trainings- und Verhaltensstandards
6.1 Mehrpersonenprinzip und Transparenz
Der Verein orientiert sich in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen am Mehrpersonenprinzip (Sechs-Augen-Prinzip) sowie am Prinzip der offenen Tür.
Situationen, in denen sich Trainerinnen oder Trainer allein mit einer minderjährigen Person befinden, sind grundsätzlich zu vermeiden. Ist dies organisatorisch nicht vollständig auszuschließen, ist auf größtmögliche Transparenz zu achten (z. B. offene Türen, Einsehbarkeit, Einbeziehung weiterer Personen).
Dieses Prinzip gilt insbesondere für Trainingssituationen, Wettkämpfe, Fahrten sowie organisatorische Absprachen.
6.2 Körperkontakt
Judo ist eine Kontaktsportart. Körperkontakt erfolgt ausschließlich sportfachlich begründet. Hilfestellungen und technische Demonstrationen erfolgen transparent und nachvollziehbar. Grenzen der Kinder und Jugendlichen sind zu respektieren.
6.3 Einzeltraining
1:1-Situationen zwischen Trainer und minderjähriger Person sind grundsätzlich unzulässig. Training erfolgt im Mehrpersonenprinzip.
6.4 Umkleide- und Duschbereiche
Umkleide- und Duschbereiche sind geschützte Räume mit besonderem Anspruch auf Privatsphäre.
Trainerinnen und Trainer betreten diese Bereiche nur, soweit dies organisatorisch, baulich oder aus Aufsichtsgründen erforderlich ist. Aufenthalte sind auf das notwendige Maß zu beschränken. Die Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen ist jederzeit zu wahren. Unnötige Aufenthalte, Einzelgespräche oder Situationen ohne sachlichen Anlass sind zu vermeiden.
In Notfällen, zur Gefahrenabwehr oder bei notwendiger Unterstützung ist ein Betreten selbstverständlich zulässig.
6.5 Kommunikation
Die vereinsbezogene Kommunikation erfolgt bevorzugt transparent über offizielle Gruppenkanäle, insbesondere Gruppenchats über den Messenger Telegram. Soweit möglich, werden Eltern bei minderjährigen Sportlerinnen und Sportlern einbezogen oder können mitlesen.
Direkte Einzelkommunikation zwischen Trainerinnen oder Trainern und minderjährigen Sportlerinnen oder Sportlern ist zulässig, sofern sie einen klaren Vereins-, Trainings-, Wettkampf- oder Organisationsbezug hat. Dazu zählen insbesondere Trainingsabsprachen, Treffpunkte, Fahrgemeinschaften, Zeitänderungen, Wettkampfinformationen, organisatorische Hinweise oder sportbezogene Glückwünsche.
Private Kommunikation ohne Vereinsbezug soll nicht stattfinden. Hierzu zählen insbesondere persönliche Dauerkontakte, private Gespräche ohne sachlichen Anlass oder ein Austausch, der nicht im Zusammenhang mit dem Sportbetrieb steht.
Die Kommunikation hat jederzeit professionell, respektvoll und dem Alter angemessen zu erfolgen. Diese Grundsätze gelten für alle im Verein betreuten Altersklassen bis einschließlich U21.
Trainerinnen und Trainer teilen keine privaten Geheimnisse mit minderjährigen Sportlerinnen und Sportlern und gehen keine vertraulichen, vom Umfeld abgeschotteten Kommunikationsbeziehungen ein.
6.6 Fahrten zu Wettkämpfen
Fahrten erfolgen:
- mit Vereinsfahrzeugen,
- mit privaten Pkw,
- mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Grundsatz: Mehrpersonenprinzip.
Alleinige Mitnahme Minderjähriger durch Trainer erfolgt nur mit ausdrücklicher elterlicher Zustimmung.
6.7 Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht beginnt mit dem Betreten der Trainingsstätte und endet mit dem offiziellen Trainingsende.
Vorschulkinder müssen gebracht und abgeholt werden.
Schulkinder dürfen die Trainingsstätte eigenständig verlassen, sofern dies in elterlicher Verantwortung erfolgt.
Bei verspäteter Abholung steht eine Wartezone (Vereinslounge) zur Verfügung.
Trainerinnen und Trainer sind verpflichtet, mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen, zu minimieren und aktiv für die Sicherheit der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu sorgen.
6.8 Übernachtungen und Trainingslager
Bei Übernachtungen im Rahmen von Trainingslagern, Wettkämpfen oder Vereinsmaßnahmen gelten besondere Schutzstandards.
Trainerinnen und Trainer übernachten grundsätzlich nicht im selben Zimmer wie minderjährige Sportlerinnen und Sportler. Die Unterbringung erfolgt getrennt nach Geschlechtern. Beim Betreten von Schlafräumen ist die Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen zu wahren (z. B. vorheriges Anklopfen).
6.9 Gesundheit und Gewichtsmanagement
Der verantwortungsvolle Umgang mit Körpergewicht und Gesundheit hat im Verein höchste Priorität. Maßnahmen zur Gewichtssteuerung dürfen niemals unter Druck erfolgen und müssen stets die körperliche und psychische Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler berücksichtigen.
Vor der Altersklasse U18 findet im Trainingsbetrieb der Leipziger Sportlöwen keine aktive Gewichtsreduktion statt. In der Altersklasse U15 erfolgt ausschließlich eine Sensibilisierung für gesunde Ernährung, körperliche Entwicklung und einen verantwortungsvollen Umgang mit dem eigenen Körper. Diese Angebote richten sich insbesondere an leistungsorientiert trainierende Sportlerinnen und Sportler.
Ab der Altersklasse U18 kann im Einzelfall eine kontrollierte Gewichtssteuerung im Zusammenhang mit Wettkämpfen erfolgen. Dabei orientiert sich der Verein an den Empfehlungen des Deutschen Judo-Bundes. Entsprechende Maßnahmen kommen ausschließlich für leistungsorientiert trainierende Sportlerinnen und Sportler in Betracht und setzen einen verantwortungsvollen Umgang voraus.
Der Verein unterstützt dies durch Aufklärung sowie die Möglichkeit zur Beratung durch qualifizierte Fachpersonen, insbesondere aus den Bereichen Ernährungsberatung, Sportmedizin und Leistungssportbetreuung.
Gesundheitsschädliche oder unsachgemäße Methoden der Gewichtsreduktion – insbesondere Nahrungs- oder Flüssigkeitsrestriktion, extreme körperliche Belastung, unkontrollierte Saunagänge, Medikamenteneinnahme oder vergleichbare Maßnahmen – sind im Kinder- und Jugendbereich ausdrücklich untersagt. Auch im Erwachsenen- und Leistungsbereich sind ausschließlich fachlich begleitete, gesundheitlich vertretbare und verantwortungsvoll geplante Maßnahmen zulässig.
6.10 Privatbereich und persönliche Kontakte
Die Mitnahme von minderjährigen Sportlerinnen und Sportlern in den privaten Bereich von Trainerinnen und Trainern (z. B. Wohnung, Haus, Garten) ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten und unter Beachtung des Mehrpersonenprinzips zulässig.
6.11 Gleichbehandlung und professionelle Distanz
Alle Sportlerinnen und Sportler werden gleich und fair behandelt. Bevorzugungen, Benachteiligungen oder exklusive Beziehungen sind zu vermeiden.
Zuwendungen und Aufmerksamkeiten dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten und müssen für alle transparent und nachvollziehbar sein.
Die Beziehung zwischen Trainerinnen oder Trainern und Sportlerinnen oder Sportlern ist professionell zu gestalten. Individuelle Nähe-Distanz-Grenzen sind zu respektieren.
7. Beteiligungs- und Beschwerdestruktur
Kinder, Jugendliche und Eltern können sich jederzeit an die Kinderschutzbeauftragten wenden.
Meldungen können erfolgen:
- persönlich,
- schriftlich,
- per E-Mail,
- anonym
Alle Hinweise werden vertraulich behandelt und dokumentiert.
8. Intervention bei Verdachtsfällen
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gelten folgende Grundsätze:
- Dokumentation des Sachverhalts
- Schutz der betroffenen Person
- Wahrung der Persönlichkeitsrechte
- keine Vorverurteilung
- enge Abstimmung mit Vorstand
- Einbindung externer Fachstellen bei Bedarf
Beschuldigte Personen können bis zur Klärung von Aufgaben entbunden werden.
Alle im Verein tätigen Personen sind verpflichtet, bei Anzeichen von Kindeswohlgefährdung aktiv zu handeln, Gefährdungen abzuwenden und die vorgesehenen Meldewege zu nutzen.
9. Kooperation mit Fachstellen
Der Verein arbeitet bei Bedarf mit externen Fachkräften zusammen und vermittelt Kontakte zu:
- Ernährungsberatung
- Sporttherapie / Physiotherapie
- Sportpsychologie
Dies erfolgt ausschließlich im Interesse der betreuten Kinder und Jugendlichen.
Landessportbund Sachsen / Sportjugend Sachsen
Kinderschutzberatung und Unterstützung für Sportvereine sowie Ansprechpartner bei Fragen zum Kinder- und Jugendschutz.
Hannes Günther
Tel.: 0341 2163184
Web: Sportjugend Sachsen – Kinderschutz
SAFE SPORT
Unabhängige Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter, psychischer und physischer Gewalt im Sport.
Tel.: 0800 11 222 00
Web: SAFE SPORT
Anlauf gegen Gewalt
Beratungsstelle für Betroffene von Gewalt im Leistungs- und Spitzensport.
Tel.: 0800 90 90 444
Web: Anlauf gegen Gewalt
Kommunales Jugendamt
Beratung und Unterstützung bei Kindeswohlgefährdung sowie Vermittlung weiterer Hilfsangebote.
Kontakt über das jeweils zuständige Jugendamt.
Netzwerk Frühe Hilfen und Kinderschutz
Kommunale Netzwerke zur Vermittlung regionaler Beratungs- und Unterstützungsangebote.
Kontakt über das jeweilige Jugendamt.
Kinderschutzbund Sachsen
Beratung und Unterstützung bei allgemeinen Fragen zum Kinderschutz.
Tel.: 0351 4242044
Web: Kinderschutzbund Sachsen
Opferhilfe Sachsen
Beratungs- und Unterstützungsangebote für Betroffene von Straftaten und Gewalt.
Web: Opferhilfe Sachsen
Fachstelle Blaufeuer
Beratung bei sexuellen Grenzverletzungen durch Kinder, Jugendliche oder Heranwachsende.
Tel.: 0351 87378815
Web: Fachstelle Blaufeuer
10. Medien und Kommunikation
Die Anfertigung und Verbreitung von Bild- und Videomaterial erfolgt ausschließlich unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte.
Unangemessene oder die Privatsphäre verletzende Aufnahmen – insbesondere aus Umkleide- oder sensiblen Situationen – sind unzulässig.
Private Daten von Sportlerinnen und Sportlern werden vertraulich behandelt und nicht ohne Zustimmung weitergegeben.
11. Satzungsverankerung
§ X Kinder- und Jugendschutz
Der Verein verpflichtet sich zur Umsetzung eines verbindlichen Kinder- und Jugendschutzkonzeptes auf Grundlage der §§ 8a und 72a SGB VIII sowie der Präventionsstandards des organisierten Sports.
Das Konzept ist für alle im Verein tätigen Personen verbindlich.
Die Ausgestaltung regelt das Kinder- und Jugendschutzkonzept in der jeweils gültigen Fassung.
11. Inkrafttreten
Das Konzept tritt mit Beschluss des Vorstands in Kraft und ist für alle im Verein tätigen Personen verbindlich.