Kinder- und Jugendschutzkonzept der Leipziger Sportlöwen
Es ist unser erklärtes Ziel, eine gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen. Darum wollen wir jedwede Gefährdung des Kinder- und Jugendwohls verhindern. Dazu zählen sexualisierte Gewalt, Grenzverletzungen und auch Mobbing. Unser Verein soll als „sicherer Ort“ für jede Altersgruppe gelten.
1. Rechtliche Grundlagen und Orientierung
Der Verein bekennt sich ausdrücklich zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gemäß §§ 8a und 72a SGB VIII.
Das Konzept orientiert sich an:
- den Präventionsstandards des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB),
- den Leitlinien und Schutzstandards des Deutschen Judo-Bundes (DJB),
- den Qualitätsanforderungen des organisierten Sports,
- den Vorgaben des Landessportbundes Sachsen.
Es dient als verbindliche Grundlage für Prävention, Intervention und strukturelle Qualitätssicherung und ist Bestandteil der Vereinsordnung.
2. Leitbild und Selbstverständnis
Die Leipziger Sportlöwen verstehen sich als moderner, professionell organisierter Judoverein mit Verantwortung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 3 Jahren bis einschließlich U21.
Der Verein schafft einen geschützten, leistungsfördernden und wertschätzenden Entwicklungsraum. Sportliche Förderung, soziale Verantwortung und Persönlichkeitsentwicklung stehen gleichrangig nebeneinander.
Der Schutz der körperlichen und seelischen Unversehrtheit aller Minderjährigen hat uneingeschränkten Vorrang.
3. Geltungsbereich
Dieses Konzept gilt für:
- alle haupt- und ehrenamtlichen Trainerinnen und Trainer,
- alle Übungsleitenden,
- alle Betreuenden,
- Vorstandsmitglieder,
- Honorarkräfte und Minijob-Beschäftigte,
- externe Fachkräfte im Auftrag des Vereins.
Es umfasst sämtliche Trainings-, Wettkampf- und Vereinsveranstaltungen sowie alle vereinsbezogenen Maßnahmen.
4. Organisationsstruktur und Verantwortlichkeiten
Der Verein benennt zwei Kinderschutzbeauftragte:
- Sören Starke
- Lili-An Jähne
Kontakt: kinderschutz@leipziger-sportlöwen.de
Aufgaben:
- Entgegennahme von Hinweisen und Beschwerden
- Beratung von Mitgliedern
- Dokumentation von Verdachtsfällen
- Abstimmung mit Vorstand und externen Stellen
- Einleitung notwendiger Schutzmaßnahmen
Bei Bedarf erfolgt Zusammenarbeit mit:
- Landessportbund Sachsen
- Stadt Leipzig / Jugendamt
- zuständigen Behörden
5. Präventionsmaßnahmen
5.1 Erweitertes Führungszeugnis
Alle Trainerinnen und Trainer sowie betreuende Personen legen ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 72a SGB VIII vor.
Die Gültigkeit beträgt drei Jahre.
Die Nachweise sind dokumentiert.
5.2 Ehrenkodex
Alle Trainerinnen und Trainer unterzeichnen den vereinseigenen Ehrenkodex.
Dieser ist Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen.
5.3 Schulung und Sensibilisierung
Der Verein sorgt für regelmäßige Sensibilisierung zum Thema Kinder- und Jugendschutz.
Prävention ist integraler Bestandteil der Vereinsarbeit.
6. Trainings- und Verhaltensstandards
6.1 Körperkontakt
Judo ist eine Kontaktsportart. Körperkontakt erfolgt ausschließlich sportfachlich begründet.
Hilfestellungen und technische Demonstrationen erfolgen transparent und nachvollziehbar.
Grenzen der Kinder und Jugendlichen sind zu respektieren.
6.2 Einzeltraining
1:1-Situationen zwischen Trainer und minderjähriger Person sind grundsätzlich unzulässig.
Training erfolgt im Mehrpersonenprinzip.
6.3 Umkleide- und Duschbereiche
Trainerinnen und Trainer betreten keine Umkleiden.
Ausnahmen gelten ausschließlich bei Notfällen.
6.4 Kommunikation
Vereinskommunikation erfolgt primär über Gruppenchats (Telegram).
Eltern können mitlesen.
Einzelkommunikation ist ausschließlich trainingsbezogen und nur im Ausnahmefall zulässig.
Private Kommunikation mit Minderjährigen über Social-Media-Plattformen ist unzulässig.
Diese Regelung gilt für alle Altersklassen bis einschließlich U21.
6.5 Fahrten zu Wettkämpfen
Fahrten erfolgen:
- mit Vereinsfahrzeugen,
- mit privaten Pkw,
- mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Grundsatz: Mehrpersonenprinzip.
Alleinige Mitnahme Minderjähriger durch Trainer erfolgt nur mit ausdrücklicher elterlicher Zustimmung.
6.6 Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht beginnt mit dem Betreten der Trainingsstätte und endet mit dem offiziellen Trainingsende.
Vorschulkinder müssen gebracht und abgeholt werden.
Schulkinder dürfen die Trainingsstätte eigenständig verlassen, sofern dies in elterlicher Verantwortung erfolgt.
Bei verspäteter Abholung steht eine Wartezone (Vereinslounge) zur Verfügung.
7. Beteiligungs- und Beschwerdestruktur
Kinder, Jugendliche und Eltern können sich jederzeit an die Kinderschutzbeauftragten wenden.
Meldungen können erfolgen:
- persönlich,
- schriftlich,
- per E-Mail,
- anonym
Alle Hinweise werden vertraulich behandelt und dokumentiert.
8. Intervention bei Verdachtsfällen
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gelten folgende Grundsätze:
- Dokumentation des Sachverhalts
- Schutz der betroffenen Person
- Wahrung der Persönlichkeitsrechte
- keine Vorverurteilung
- enge Abstimmung mit Vorstand
- Einbindung externer Fachstellen bei Bedarf
Beschuldigte Personen können bis zur Klärung von Aufgaben entbunden werden.
9. Kooperation mit Fachstellen
Der Verein arbeitet bei Bedarf mit externen Fachkräften zusammen und vermittelt Kontakte zu:
- Ernährungsberatung
- Sporttherapie / Physiotherapie
- Sportpsychologie
Dies erfolgt ausschließlich im Interesse der betreuten Kinder und Jugendlichen.
10. Satzungsverankerung
Der Verein verankert den Kinder- und Jugendschutz in der Satzung wie folgt:
§ X Kinder- und Jugendschutz
Der Verein verpflichtet sich zur Umsetzung eines verbindlichen Kinder- und Jugendschutzkonzeptes auf Grundlage der §§ 8a und 72a SGB VIII sowie der Präventionsstandards des organisierten Sports.
Das Kinder- und Jugendschutzkonzept ist für alle im Verein tätigen Personen verbindlich.
Die nähere Ausgestaltung regelt das vom Vorstand beschlossene Kinder- und Jugendschutzkonzept in der jeweils gültigen Fassung.
11. Inkrafttreten
Das Kinder- und Jugendschutzkonzept ist verbindlicher Bestandteil der Vereinsregularien und für alle im Verein tätigen Personen verpflichtend.